Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Angebot von Informations- und Kommunikationsdiensten
sowie Dienstleistungen
Art. 1. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Präambel
a) ready4public bietet dem Kunden elektronische Informations-
und Kommunikationsdienste (Teledienste), die Übertragung
von Live Streams und das Aufbereiten von Videos und Audiomaterial
für die Webfähigkeit, sowie weitere Dienste an, die
hiermit in Zusammenhang stehen. ready4public erbringt in diesem
Zusammenhang insbesondere auch Telekommunikationsdienstleistungen,
bspw. Management von Telefonleitungen für Live-Streams, Internetservices.
Angeboten wird auch die Erstellung, der Verkauf oder die Überlassung
und die Wartung von ready4public Software oder von Dritten erstellter
Software, die Überlassung von Routern, Servern oder anderen
technischen Geräten sowie ähnlichen Leistungen. Das
Angebot der ready4public wird sich entsprechend der weiteren technologischen
Entwicklung laufend erweitern.
b) Der Kunde beabsichtigt diese Dienstleistungen von ready4public
für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
c) Zu diesem Zweck einigen sich die Parteien bei der Erbringung
der obengenannten Dienste auf die folgenden Bestimmungen. Abweichende
Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn sie von ready4public
ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
§ 2 Leistungsbestimmung
a) Der Inhalt und Umfang der Leistung von ready4public
ergibt sich alleine aus diesem Vertrag. Zusätzlich kann eine
gesonderte Leistungsbestimmung erfolgt sein, welche die näheren
technischen Details der Leistungserbringung regelt. Insbesondere
Schulungen gehören nur zu den Leistungspflichten von ready4public,
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
b) Für die Dienste gelten die Allgemeinen Bestimmungen
(Art. 1) und die jeweiligen, für die einzelnen Leistungen
maßgeblichen besonderen Bestimmungen. Im Falle eines Widerspruchs
zwischen den Allgemeinen und den Besonderen Bestimmungen sind
die Besonderen Bestimmungen maßgeblich.
c) Die besonderen Bestimmungen gliedern sich wie folgt:
Art. 2 Besondere Bestimmungen für Teledienste
Art. 3 Erstellung und Überlassung von Software
Art. 4 Überlassung technischer Einrichtungen
Art. 5 Besondere Bestimmungen für Live Streaming
Art. 6 Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen
§ 3 Angebote und Vertragsabschluß
a) Angebote von ready4public sind immer freibleibend.
ready4public ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden
anzunehmen. Das Vertragsverhältnis kommt mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung, Bestellschein, Angebot und Annahme oder
sonstige Erklärung durch ready4public oder durch eine entsprechende
Leistungserbringung durch ready4public zustande. Der Vertragsabschluss
kann auch online im Internet oder über andere Netze erfolgen,
sofern ready4public diese Kommunikationsmöglichkeit anbietet.
§ 4 Abnahme, Termine und Fristen
a) ready4public verpflichtet sich gegenüber dem Kunden,
die vereinbarten Leistungen schnellstmöglich zu erbringen.
Der Kunde wird die Leistung abnehmen, sobald ready4public die
Leistungsbereitschaft mitteilt. Der Bereitstellungstermin der
Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, Bestellschein
oder einer gesonderten Mitteilung durch ready4public. Liefertermine
sind nur dann verbindlich, wenn sie von ready4public ausdrücklich
schriftlich als solche entsprechend bestätigt werden.
b) Ist für die Leistung von ready4public die Mitwirkung
des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich
ein allfälliger Liefertermin um die Zeit, die der Kunde dieser
Verpflichtung nicht nachkommt. Gleiches gilt im Falle von Verzögerungen
infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden.
c) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen
beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so
verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen
Leistungsinhalt orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Änderungen von Vertragsbestimmungen
a) ready4public behält sich das Recht vor, Leistungen
nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der fortschreitenden
technischen Entwicklung zu verändern, soweit dies für
den Kunden unter Abwägung von dessen Interessen zumutbar
und zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Dementsprechend
ist ready4public auch berechtigt, die Vertragsbestimmungen einschließlich
der Preise zu ändern bzw. anzupassen.
b) In diesem Fall wird ready4public den Kunden schriftlich
über die Vertragsänderungen und den Zeitpunkt der Änderung
informieren. Diese Mitteilung wird mindestens ein Monat vor dem
Änderungszeitpunkt erfolgen.
c) Widerspricht der Kunde der Änderungsmitteilung
nicht binnen 4 Wochen, so gilt diese als mit dem Kunden vertraglich
vereinbart. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf
diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen.
d) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen
Pflichten von ready4public zum Zweck der Anpassung an die Belange
des Kunden kann ready4public dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand
in Rechnung stellen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
a) Ein Vertrag, demzufolge ready4public zu wiederkehrenden
Leistungen verpflichtet ist, wird unbefristet abgeschlossen.
b) Ein derartiger Vertrag kann erstmals zum Ende des ersten
Vertragsjahres und sodann zum Ende eines jeden Vertragsjahres
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mittels
eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
§ 7 Entgelt
a) Es gelten die Preise, die sich aus der aktuellen Preisliste
von ready4public oder aufgrund von Sondervereinbarungen des Kunden
mit ready4public für die vereinbarten Leistungen ergeben.
b) Der Kunde hat alle Nutzungen von Diensten und Leistungen
zu vergüten, deren Nutzung er zu vertreten hat, sowie alle
sonstigen Dienste und Leistungen für Engineering, Programmierung,
Integration, usw.
c) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer
nicht mit ein. Schulungen und sonstige Nebenleistungen sind im
Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung
getroffen wurde.
d) Hat der Kunde eine von ihm gemeldete Störung selbst
zu vertreten (etwa durch eine Fehlbedienung oder einem von ihm
zu vertretenden unberechtigten Zugriff auf die Systeme, insbesondere
auf das Kundenequipment bzw auf das Equipment von ready4public),
so ist ready4public berechtigt, dem Kunden die durch die Störungsbeseitigung
entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 8 Abrechnung und Zahlung
a) Entgelte für wiederkehrende Leistungen sind im
voraus zu entrichten, und zwar je nach Vereinbarung monatlich
oder quartalsweise. Nutzungs- oder leistungsabhängige Entgelte
werden nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Ist
das Entgelt für Teile eines Monats zu berechnen, so wird
dieses aliquot berechnet.
b) Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach dem auf der Rechnung
aufscheinenden Erstellungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
c) Rechnungen von ready4public gelten als vom Kunden genehmigt,
wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab
Rechnungsdatum schriftlich widersprochen hat. Der Kunde wird auf
den einzelnen Rechnungen auf diese Rechtsfolge gesondert hingewiesen
werden.
d) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen von
1% pro Monat zu bezahlen. Der säumige Kunde ist verpflichtet,
alle Kosten außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen
zu bezahlen.
e) Falls der Einzug der Entgeltes durch Bankeinzug, Scheckeinzug
o.ä. fehlschlägt, hat der Kunde die hierdurch verursachten
Kosten zu tragen.
f) Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Zahlungen mindestens
seinen Namen und die Rechnungsnummer nebst Betrag korrekt anzugeben.
Teilzahlungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von
ready4public zulässig.
g) Zahlungen werden von ready4public zunächst auf
die ältesten Forderungen angerechnet. Sind bereits Kosten
im Zuge der Eintreibung einer Forderung entstanden, ist ready4public
berechtigt, Zahlungen primär auf diese Kosten, dann auf die
aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Kapitalsforderung anzurechnen.
§ 9 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
und Leistungs- bzw Eigentumsvorbehalt
a) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dieser
Vereinbarung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von ready4public.
b) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen
festgestellten Forderungen gegen eine Forderungen von ready4public
aufrechnen.
c) Die Einhaltung der gemäß § 8 vereinbarten
Zahlungsbedingungen stellte eine wesentliche Bedingung für
die Vertragserfüllung durch ready4public dar. Die Nichteinhaltung
dieser Zahlungsbedingungen berechtigt ready4public, die vereinbarten
Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
offenen Forderungen zurückzuhalten ohne in Verzug mit der
Vertragserfüllung zu geraten.
d) Die von ready4public gelieferten Produkte gehen erst
mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für
dieselbigen in das Eigentum des Kunden über.
§ 10 Leistungshindernisse und
Verzug
a) Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich
Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen) bzw unabwendbare
oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere auch Ereignisse
in der Sphäre des/der Provider(s), die ready4public die Erbringung
der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
berechtigen ready4public, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen
um die Dauer der Behinderung samt einer angemessenen Anlaufzeit
von mindestens 2 Tagen hinauszuschieben, ohne in Verzug mit der
Vertragserfüllung zu geraten.
b) Soweit ready4public die Nichteinhaltung von verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen zu vertreten hat oder auf sonstige
Weise in Verzug kommt, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht
zu, wenn er eine angemessene Nachfrist mit Rücktrittsandrohung
gesetzt hat. Weitere Ansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen,
soweit ready4public nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat.
c) Verweigert der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung
durch ready4public ganz oder teilweise die fristgerechte Annahme
der vereinbarten Leistung, hat ready4public Anspruch auf das gesamte
vereinbarte Entgelt sowie auf den Ersatz allfälliger, weiterer
aufgelaufener Schäden. Derartige Forderungen sind sofort
zur Zahlung fällig.
d) Für Fehlleistungen Dritter (Providern, ....) übernimmt
ready4public keine Haftung.
§ 11 Sicherheiten und Bankgarantien
a) ready4public ist berechtigt, vom Kunden für die
Erbringung der Leistung angemessene Sicherheiten zu verlangen.
Die Höhe der Sicherheiten bemisst sich anhand des zu erwartenden
Umfanges der Leistungen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde
mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren
Verträgen im Rückstand ist, begründete Zweifel
an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, die Durchsetzung von
Forderungen nach Einschätzungen von ready4public mit erheblichen
Schwierigkeiten verbunden sein kann oder andere Umstände
vorliegen, die das Verlangen einer Vorauszahlung rechtfertigen.
b) Als vereinbarte Sicherheit gilt jedenfalls eine Bankgarantie
einer österreichischen Bank oder Vorauszahlung. ready4public
ist bis zur Ausstellung der Bankgarantie bzw. Vorauszahlung berechtigt,
die Vertragserfüllung zu verweigern.
c) ready4public steht das Recht zu die Forderungen aus
erbrachten oder zu erbringenden Leistungen als Sicherheit an eine
Bank abzutreten.
§ 12 Allgemeine Mitwirkungspflichten
und Obliegenheiten des Kunden
a) Der Kunde wird die ab nachstehend angeführten
Sicherheitsbestimmungen wie auch die in einzelnen Verträgen
mit ready4public näher ausgeführten Sicherheitsbestimmungen
einhalten und vertrauliche Informationen aus diesem Vertragsverhältnis
unberechtigten Dritten nicht zugänglich machen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, Dienste und Leistungen
von ready4public ausschließlich entsprechend dem vereinbarten
Zweck zu nutzen. Der Kunde hat sich bei der Nutzung jedes Verstoßes
gegen Rechtsvorschriften sowie des Missbrauchs zu enthalten und
auch die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte,
...) zu wahren.
c) Der Kunde wird ready4public jede Änderung seiner
Bestandsdaten (Name, Firma, Adresse, Kontoverbindung, ...) unverzüglich
anzeigen.
d) Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere
· keine Eingriffe in das Netz von ready4public vorzunehmen;
· bei dem Abruf oder dem Einstellen von Inhalten die Rechte
Dritter zu wahren;
· keine Angebote der ready4public online oder offline zugänglich
zu machen oder zu verbreiten
· das Leistungsanbot von ready4public nicht missbräuchlich
zu benutzen (siehe auch § 26)
· sämtliche für die Nutzung des Internets allgemein
geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere
keine Inhalte einzustellen, die einen pornographischen Inhalt
haben oder jugendgefährdende Schriften darstellen, die zum
Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder Krieg verharmlosen oder verherrlichen,
für terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat
auffordern, ehrenverletzende Äußerungen enthalten oder
sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte haben.
e) Der Kunde ist verpflichtet,
· Nutzer- oder Zugangserkennungen, ein persönliches
Passwort oder andere Kennungen und Passwörter vor dem Zugriff
Dritter geschützt aufzubewahren.
· ready4public unverzüglich davon zu unterrichten,
wenn der begründete Verdacht besteht, dass Dritte unberechtigt
von der Kennung oder den Passwörtern Kenntnis erlangt haben
oder der Zugang zu ready4public oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen
auf andere Weise unrechtmässig benutzt wird.
e) Der Kunde wird in diesem Zusammenhang den Mitarbeitern
von ready4public oder ihren Erfüllungsgehilfen ungehinderten
Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich das möglicherweise
betroffene Equipment befindet, gewähren und bei der Störungsanalyse
in zumutbaren Umfang mitwirken.
f) ready4public behält sich das Recht vor, im Notfall
oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise zu sperren oder zeitweise wegen
Reparaturen, Wartungs- oder anderen notwendigen Arbeiten auszusetzen.
g) Zum Schutz des Kunden ist ready4public ferner berechtigt,
das Angebot kurzfristig zu unterbrechen, wenn der dringende Verdacht
einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte besteht.
§ 13 Gewährleistung
a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nicht möglich
ist, EDV-Produkte, insbesondere Software so zu entwickeln, dass
sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. ready4public
übernimmt daher keine Gewähr, dass sämtliche Fehler
ihrer Leistungen behoben werden können, wird sich aber stets
um größtmögliche Fehlerfreiheit bemühen.
b) Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass eine
absolute Sicherheit (100 %) von Firewall-Systemen nicht gewährleistet
werden kann. ready4public geht bei der Aufstellung und/oder Überprüfung
von Firewalls mit größtmöglicher Sorgfalt und
nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. Eine Haftung von ready4public
aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes
für allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass
das bei ready4public oder beim Provider von ready4public installierte
Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird,
ist deshalb aber ausgeschlossen.
c) Für die Anzeige von Mängeln gelten die §§
377 HGB. Das Recht auf Gewährleistung muss jedenfalls binnen
6 Monaten geltend gemacht werden.
d) Soweit ready4public zur Gewährleistung verpflichtet
ist, erfolgt diese unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungsansprüche
nach Wahl von ready4public durch kostenfreie Verbesserung oder
Ersatzlieferung binnen angemessener Frist. Schlägt diese
Mängelbehebung binnen angemessener Frist erneut fehl oder
ist sie binnen angemessener Frist unbeschadet lit a) nicht möglich
oder mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand
verbunden, so ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder, sofern
es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung
zu verlangen (§ 932 Abs 4 ABGB).
§ 14 Haftung
a) Vorbehaltlich einer anderslautender Vereinbarung, haftet
ready4public nur für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, das arglistige Verschweigen von Mängeln oder
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind
und die ready4public oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich verursacht hat.
b) ready4public leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass
ready4public vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
hat, trifft den Lizenznehmer. Die Haftung von ready4public bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist begrenzt mit EUR 12.000,--.
Der Ersatz für von Folgeschäden und Vermögensschäden,
nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten, Datenverlusten
und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem
Fall ausgeschlossen.
c) Falls der Kunde mit Zustimmung von ready4public Fremdprodukte
an das System, an die Software anschließt, übernimmt
ready4public keine Gewähr für den einwandfreien Betrieb.
Die Instandhaltung der Fremdprodukte hat der Kunde sicherzustellen.
Beeinflussen die fremden Systeme bzw. die Software die Funktion
der von ready4public bereitgestellten Produkte bzw Dienste, so
ist ready4public zu Ihrer Abschaltung berechtigt. Damit zusammenhängende
Aufwendungen, die ready4public durch Störungsbeseitigung
oder Abschaltung entstehen, hat der Kunde zu tragen.
Datenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter
(davon unberührt sind die Ausführungen lt. Pkt. 8) gegen
den Lizenznehmer ist in jedem Fall ausgeschlossen.
d) ready4public ist auf eigenes Risiko ermächtigt,
andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen.
e) Wird Software für kundeneigene Produkte überlassen,
hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Fremdgeräte
und -systeme zu den ready4public-Geräten und Systemen kompatibel
sind.
§ 15 Sonstiges
a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
einschließlich dieser Bestimmungen und dieser Schriftformklausel
bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind
unwirksam.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Vertragklausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen,
die dem durch diesen Vertrag geäußerten Willen der
Vertragsparteien rechtlich zulässig und vom wirtschaftlichen
Ergebnis her am nächsten kommt.
c) Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus
diesem Vertragsverhältnis sowie hinsichtlich aller damit
in Zusammenhang stehender Handlungen wird die Geltung und Anwendung
österreichische Rechts vereinbart. Auch im grenzüberschreitenden
Verkehr gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
d) Für allfällige Streitigkeiten aus diesem
Vertrag wird Linz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
e) ready4public ist berechtigt, die Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.
ready4public wird dem Kunden eine solche Übertragung unverzüglich
mitteilen.
f) Die Mitarbeiter von ready4public unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen
des Telekommunikationsgesetzes und des Datenschutzgesetzes.
g) Der Kunde willigt darin ein, dass seine Bestandsdaten
verarbeitet werden dürfen, soweit dies zur bedarfsgerechten
Gestaltung von ready4public, sowie zur Beratung des Kunden, zur
Werbung und zur Marktforschung erforderlich ist. Der Kunde ist
damit einverstanden, entsprechend auch über Email angesprochen
zu werden. Der Kunde kann diese Erklärung jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft schriftlich widerrufen.
h) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer
Post (E-mail) verständigen, anerkennen sie vorbehaltlich
die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten
Willenserklärungen, wenn diese Mitteilungen den Namen, die
e-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung sowie
eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht
enthalten. Ausgeschlossen hievon sind Erklärungen gemäß
§ 6 lit b dieser Bestimmungen.
Art. 2 Besondere Bestimmungen für Teledienste
§ 16 Teledienste
a) ready4public bietet im Internet und in anderen Datennetzen
elektronische Informations-, Emailing- und Kommunikationsdienste
an. Für diese Dienste gelten die gesetzlichen Vorschriften
des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der allgemeinen Software-bestimmungen
(ASB) und des Datenschutzgesetzes (DSG), sowie die nachfolgenden
Bestimmungen. Das TKG, ASB und das DSG gelten auch, wenn sie nachfolgend
nicht ausdrücklich erwähnt werden.
b) Sind die Dienste redaktionell gestaltet und zur Meinungsbildung
an die Öffentlichkeit gerichtet, handelt es sich um Mediendienste
im Sinne des Mediengesetzes (MG). In diesem Fällen gelten
die Bestimmungen des Mediengesetzes (MG), auch wenn nachfolgend
von "Telediensten" die Rede ist. Darüber hinaus
gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
c) ready4public bietet die Dienste innerhalb der eigenen
Netze und der von ready4public betriebenen Server an und bedient
sich dazu auch der Leistungen Dritter. Die vorstehend beschriebene
Infrastruktur wird nachfolgend ready4public Netz genannt. Nicht
zum ready4public Netz zählen die vom Kunden selbst betriebenen
Netze oder Bestandteile des Netzes, die der Kunde über Router
steuern kann.
d) Das ready4public Netz ist auch mit anderen Netzen des
Internets verbunden. ready4public gewährt den Kunden auf
diese Weise auch den Zugang zu den innerhalb des Internets eingestellten
Angeboten (Internetgatway).
§ 17 Verfügbarkeit und technische
Leistungsbestimmung
a) Das ready4public Netz wird auf höchster Qualität
gehalten und weist über das Vertragsjahr gemessen eine Verfügbarkeit
auf höchster Qualität auf.
b) Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind von
der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen. Übertragungsprobleme,
die auf Störungen von Anschlüssen anderer Netzbetreiber
zurückzuführen sind, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit
nicht berücksichtigt.
c) Die nähere technische Leistungsbeschreibung ist
einer gesonderten Leistungsbeschreibung vorbehalten, die erst
mit ihrer Vereinbarung Bestandteil dieses Vertrages wird.
§ 18 Vertragsabschluß
a) Der Vertrag über die Nutzung der Teledienste kommt
durch den schriftlichen Auftrag des Kunden und die schriftliche
Bestätigung (Bestellschein, ...) durch ready4public oder,
durch die Erfüllung der Leistung oder die Gewährung
des Zugangs zu den Diensten durch ready4public zustande.
b) Der Kunde erhält mit der Bekanntgabe des Nutzungsbeginns
die erforderlichen Zugangsdaten.
c) Die Einzelheiten des Zugangsverfahrens können
in der ergänzenden Leistungsbeschreibung gemäß
§ 17 lit c vereinbart werden.
§ 19 Allgemeine Leistungsbestimmung
Informations-, Emailing und Kommunikations- dienste
a) ready4public ermöglicht innerhalb der eigenen
Netze den Abruf und die Einstellung von Texten, Daten, grafischen
Darstellungen, Programmen, Tönen, ..., von Email-, Newsgroups-
und anderen Diensten. Die Funktion des Systems des Kunden liegt
ausschließlich in dessen eigener Verantwortlichkeit.
b) ready4public bietet den Kunden die Möglichkeit
eigene Inhalte in das ready4public Netz einzustellen. Dies kann
u.a. durch die Nutzung von Benutzerforen (§19) oder im Rahmen
des Web-Hosting (§ 20) erfolgen. Weiters bietet ready4public
sowohl eigene Inhalte (§ 21) als auch fremde Inhalte (§
22) an und vermittelt den Zugang zum Internet-Angebot Dritter
(Zugangsvermittlung) (§ 23).
c) Der Kunde hat für die von ihm allfällig eingestellten
Inhalte, insbesondere für deren Virenfreiheit, gegenüber
ready4public einzustehen und ready4public für allfällige
Schäden, die durch diese Inhalte verursacht worden sind,
gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.
§ 20 Besondere Bestimmungen für
Newsgroups/Benutzerforen (zB. Web-Kalender)
a) ready4public kann dem Kunden den Zugang zu besonderen
Foren oder Benutzergruppen gewähren (z.B. Chats, Newsgroups,
...), so dass der Kunde die dort eingestellten Inhalte abrufen
kann. Alle in diesen Foren eingestellten Inhalte stellen keine
eigenen Inhalte von ready4public dar und geben insbesondere in
keiner Weise die Auffassung, Meinung oder Absicht von ready4public
wieder, falls dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.
Es kann von ready4public deshalb keine Haftung für die eingestellten
Inhalte, insbesondere für deren Richtigkeit, Freiheit von
Rechten Dritter, technischen Fehlern oder Viren, oder für
die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden.
b) Soweit ready4public dem Kunden die Möglichkeit
gewährt, bestimmte Inhalte in die Foren einzustellen, ist
der Kunde nach den allgemeinen Gesetzen für den Inhalt in
vollem Umfang selbst verantwortlich. § 19 lit c) gilt sinngemäß.
c) ready4public kann die Inhalte und Zusammensetzung der
Foren oder Benutzergruppen jederzeit neu festlegen oder in sonstiger
Weise ändern .
§ 21 Besondere Bestimmungen für
Web-Hosting
a) ready4public bietet dem Kunden die Möglichkeit,
im ready4public Netz auf den von ready4public betriebenen Servern
ein www-Angebot (Internet-Seite) als Integration in die Kundenwebseite
oder als separate Webseite zu veröffentlichen. Der Vertrag
über die Nutzung kommt zustande, wenn ready4public dem Kunden
auf dessen Antrag den Vertragsabschluß bestätigt, eine
Adresse vergibt oder in sonstiger Weise die Möglichkeit zur
Veröffentlichung gewährt. Die technischen Einzelheiten
können in einer gesonderten Leistungsbeschreibung vereinbart
werden.
b) Die Leistung von ready4public umfasst, wenn nicht anders
vereinbart, die zur Verfügungsstellung der dazu notwendigen
Software, Schnittstellen und Eingabemasken in das ready4public
Netz und die Bereithaltung zum Abruf durch Nutzer, die Zugang
zum Internet haben. Die eingestellten Inhalte stellen fremde Inhalte
dar, die in keiner Weise die Auffassung, Meinung oder Absicht
von ready4public wiedergeben, soweit dies nicht ausdrücklich
anders bestimmt ist.
c) Das eingestellte Angebot des Kunden kann Text, Grafiken,
Fotos oder ausführbare Programme, Dateien und Sonstiges enthalten.
§ 19 lit c) gilt sinngemäß.
d) Der Kunde sichert zu, den Dienst in keiner Weise missbräuchlich
zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen
Inhalte einzustellen und die Rechte Dritter zu beachten. Bei einem
Verstoß gegen diese Pflicht wird der Kunde ready4public
im Innenverhältnis schad- und klaglos halten.
e) Dem Kunden ist bekannt, dass er selbst in vollem Umfang
gemäß den Gesetzen für die eingestellten Inhalte
verantwortlich ist. Eine besondere Kontrolle der Inhalte durch
ready4public erfolgt nicht. Erhält ready4public durch Dritte
oder auf andere Weise Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, ist
ready4public zur Sperrung dieses Inhaltes berechtigt.
§ 22 Eigene Inhalte
a) Alle Inhalte des ready4public Netzes, die ausdrücklich
als Angebote von ready4public bezeichnet sind, bilden eigene Inhalte
und sind dementsprechend geschützt.
b) ready4public sichert durch die Einstellung der Inhalte
in keiner Weise bestimmte Eigenschaften zu.
§ 23 Angebot fremder Inhalte
a) ready4public bietet innerhalb des ready4public Netzes,
zB. auf den von ready4public betriebenen www-Seiten, die Inhalte
anderer ("fremder") Anbieter zum Abruf durch den Kunden
an.
b) Als fremde Inhalte gelten alle Angebote auf von ready4public
beschriebenen Seiten (Servern), die nicht ausdrücklich als
Angebot von ready4public gekennzeichnet sind oder bei denen sich
die Zuordnung zu ready4public nicht offensichtlich aus dem Inhalt
ergibt. Durch die Einstellung bringt ready4public in keiner Weise
eine Identifizierung oder Billigung mit den Inhalten zum Ausdruck.
Die eingestellten Inhalte werden nur dann einer näheren inhaltlichen
Prüfung oder Billigung unterzogen, wenn dies ausdrücklich
vereinbart ist.
c) Die Einstellung dieser Inhalte liegt somit in der alleinigen
Verantwortlichkeit des anderen ("fremden") Anbieters.
d) Soweit ready4public besondere Foren oder Benutzergruppen,
Homepages usw. bereitstellt, kann der Kunde die dort eingestellten
Inhalte abrufen. Alle eingestellten Inhalte stellen ausdrücklich
fremde Inhalte dar und geben in keiner Weise die Auffassung, Meinung
oder Absicht von ready4public wieder, falls dies nicht ausdrücklich
anders vereinbart ist.
§ 24 Zugangsvermittlung
a) Soweit ready4public im Auftrag des Kunden den Zugang
zum Internet außerhalb des ready4public Netzes vermittelt
(Internet-Gatway), beschränkt sich die Leistung von ready4public
darauf diesen Zugang über das ready4public Netz ordnungsgemäß
über eine Schnittstelle möglich zu machen und das Angebot
der anderen Dienstleister (Broker, Contentanbietern, ...) oder
die fremden Inhalte zur Verfügung zu stellen. Für die
von anderen Anbietern angebotenen Dienste oder für fremde
Inhalte ist ready4public gegenüber den Kunden deshalb nicht
verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die von fremden
Anbietern übertragenen Inhalte, ihre technische Fehlerfreiheit
und Freiheit von Viren, ..., Freiheit von Rechten Dritter oder
die Eignung für einen bestimmten Zweck.
b) ready4public hat keinen Einfluss auf die Übertragung
im Internet selbst. Insoweit besteht auch keine Verantwortlichkeit
von ready4public für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit,
Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit) im Internet.
§ 25 Besondere Bestimmungen für
Email
a) ready4public bietet dem Kunden insbesondere die Möglichkeit,
eigene Email (Newsletters, Alerts, ...) zu versenden sowie über
den eingerichteten E-Mail-Account unter der vergebenen Email-Adresse
Emails zu empfangen. Die für den Kunden eingehenden Emails
werden zum Abruf durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen
bereitgehalten. Die Versendung und der Empfang der Emails erfolgt
nach dem store&forward-Prinzip auf der Grundlage der international
anerkannten Standards, welche auf der IP-Protokollfamilie basieren.
b) Die Übertragung eines Emails im Internet erfolgt
durch weitere Vermittlungsrechner im Internet, zu denen seitens
ready4public teilweise keine unmittelbaren Leistungs- und Vertragsbeziehungen
bestehen. Für die Übertragung eines Emails durch fremde
Rechner kann ready4public deshalb keine Verantwortung übernehmen.
Empfangs- und Lesebestätigungen durch ready4public erfolgen
nicht.
c) Der Kunden nimmt zur Kenntnis, dass er für den
Inhalt der von ihm verfassten Emails ausschließlich selbst
verantwortlich ist.
d) Der Kunde ist damit einverstanden, dass zu seinem Schutz
sowie zum Schutz der Systeme von ready4public alle Emails auf
Viren mittels eines automatisierten Verfahrens oder im Einzelfall
überprüft werden können. Ein Anspruch auf Prüfung
oder eine Erfolgsgarantie besteht aufgrund der technischen Besonderheiten
von Viren, wie insbesondere deren fortlaufende Weiterentwicklung
und Änderung, nicht. ready4public wahrt das Fernmeldegeheimnis
und das Datenschutzgesetz und wird den Inhalt der Emails nicht
nach Inhalten auswerten, außer ready4public wird vom Kunden
hiezu ausdrücklich beauftragt und ermächtigt.
§ 26 Nutzungsbestimmungen und
Missbrauchsverbot
a) Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung
der in der Protokollfamilie IP ("Internetprotokoll")
verabschiedeten Standards einstellen oder übermitteln.
b) Der Kunde sichert zu, dass er keine Einrichtungen,
Programme oder sonstige Daten verwendet oder in anderer Weise
benutzt, die zu Veränderungen an der physikalischen oder
logischen Struktur des ready4public Netzes bzw. der Software führen
können.
c) Der Kunde wird ready4public alle ihm bekannt werdenden
Umstände, welche die Funktion der ready4public Netzes beeinträchtigen
können, unverzüglich mitteilen.
d) Der Kunde verpflichtet sich, die veröffentlichten
und bekannten Nutzungsbestimmungen von ready4public zu beachten
und die Dienste von ready4public nicht missbräuchlich zu
nutzen, insbesondere:
· keine Eingriffe in das Netz von ready4public vorzunehmen;
· keine Versuche zu unternehmen, die Zugriffsbeschränkungen
und Sicherheitsein-richtungen zu umgehen;
· keine Absender- oder Headerinformationen zu fälschen
oder in sonstiger Weise zu manipulieren ("IP-Spoofing",
"source adress spoofing")
· keine Kettenbriefe oder Massensendungen ("junk-mail",
"bulk-mail") o.ä. zu erstellen und/oder weiterzuleiten;
Sendungen im Rahmen von Newsletters oder Aktionärsbriefen
fallen nicht unter diese Bestimmung;
· deutlich auf seine durch ihn festgelegten Nutzungs- und
Schutzrechte hinzuweisen. Die entsprechenden Hinweise müssen
für andere Kunden deutlich sichtbar sein und vor einem allfälligen
Zugriff auf derartige, rechtlich geschützte Informationen
bekanntgegeben werden;
· bei dem Abruf oder dem Einstellen von Inhalten die Rechte
Dritter zu wahren;
§ 27 Haftungsfreistellung
a) Der Kunde sichert zu, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen
und insbesondere seine Verpflichtungen nach den §§ 12
und 26 einhält und hiezu fortlaufend alle erforderlichen
und üblichen Vorsichtsmaßnahmen ergreift.
b) Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen,
wird er ready4public im Innenverhältnis von allen Schäden,
Kosten und Aufwendungen freistellen, die dadurch entstehen, dass
ready4public aufgrund des Verhaltens oder des Angebots des Kunden
von Dritten in Anspruch genommen wird.
c) Der Kunde wird ready4public in möglichen Verfahren
mit bestem Wissen unterstützen.
§ 28 Datenschutz
a) Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogenen Daten ist das Datenschutzgesetz
und das Telekommunikationsgesetz.
b) Art, Umfang, Ort und Zweck der Datenverarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Nach
diesen Bestimmungen hat die Verarbeitung insbesondere folgenden
Inhalt und Umfang:
c) ready4public darf personenbezogene Daten des Kunden
erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich
sind, um ein Vertragsverhältnis zu begründen oder zu
ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben,
verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen
und Aufrechterhalten der Teledienste und des ordnungsgemäßen
Ermitteln des Entgeltes sowie deren Nachweis erforderlich ist
(Abrechnungsdaten). Die erhobenen Daten werden unverzüglich
gelöscht, soweit der Zweck der Erhebung entfällt und
kein anderer Erlaubnistatbestand eingreift. ready4public darf
Nutzungsprofile nur erstellen, wenn die Daten anonymisiert werden,
so dass ein Identitätsrückschluss nicht möglich
ist.
§ 29 Abrechnung
a) Die Abrechnung richtet sich nach dem mit dem Kunden
im Einzelfall vereinbarten Abrechnungsmodell. Mangels einer speziellen
Vereinbarung gilt Art I § 8.
§ 30 Sperrung und Kündigung
a) Gerät der Kunde mit der Bezahlung von in Rechnung
gestellten Beträgen für mehr als einen Monat in Verzug
und ist eine vom Kunden geleistete Sicherheit verbraucht, ist
ready4public berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos
zu kündigen und die Inanspruchnahme der Leistung sperren.
Die Sperrung wird dem Kunden mindestens zwei Wochen zuvor, gegebenenfalls
mit einer Mahnung, angedroht.
b) Ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist
kann ready4public eine Sperrung vornehmen und/oder die außerordentliche,
fristlose Kündigung erklären, wenn beispielsweise:
· der Kunde das Vertragsverhältnis schwerwiegend gestört
und insbesondere das Missbrauchsverbot (vgl. insbesondere §§12
und 26) verletzt hat oder
· eine Gefährdung der Einrichtungen von ready4public,
insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen
oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
Art. 3 Erstellung und Überlassung von Software
Es gelten die allgemeinen Softwarebestimmungen und die Bestimmungen
des § 31ff :
§ 31 Überlassung von Software
a) Soweit ready4public dem Kunden Software überlässt,
hat der Kunde die Lizenzbestimmungen der Software zu beachten.
b) Hiernach erwirbt der Kunde insbesondere nur eine nicht
ausschließliche Lizenz zur bestimmungsgemäßen
Nutzung der Software. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen
Lizenzverträgen.
c) Erwirbt der Kunde von ready4public lizenzierte Software
von Dritten, so obliegt es ihm, sich über den Leistungsumfang
dieser Software und die geltenden Lizenzbestimmungen zu informieren.
ready4public stellt Software von Dritten nur in jenem Rahmen zur
Verfügung, der durch die Lizenzbedingungen dieses Dritten
vorgegeben wird; diese werden auf Wunsch - gegebenenfalls nur
in Orginalsprache - zur Verfügung gestellt. Bei der Benutzung
von Software eines Dritten wird ready4public nicht Auftraggeber
dieses Dritten. Wenn nicht ausdrücklich eine Vereinbarung
über Lieferung dieser Software getroffen wird, so stellt
ready4public derartige Software lediglich im Rahmen ihres Serviceangebotes
zur Verfügung, ohne das dem Kunden daraus ein Rechtsanspruch
auf die Zurverfügungstellung dieser Software entstünde.
d) Dem Kunden ist die Weitergabe von Software an Dritte
oder auch nur deren kurzfristige Überlassung, in keinem Fall
gestattet.
e) Bei Verstoß gegen § 31 lit d findet §
30 lit b sinngemäße Anwendung.
Art. 4 Überlassung technischer Einrichtungen
§ 32 Leistungsbestimmungen
a) Im Rahmen der mit ready4public vereinbarten Dienstleistungen
können dem Kunden technische Einrichtungen oder Systeme (Hardware;
zB. Router, Netzinfrastruktur, oder der Betrieb von Netzen) oder
andere Gegenstände überlassen werden. Soweit nichts
anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart, gelten hierfür
nach weiterer Maßgabe dieses Vertrages die folgenden Bestimmungen:
b) Die Hardware oder die Systeme werden dem Kunden nicht
ins Eigentum übertragen. Der Kunde erhält aber ein zeitlich
beschränktes, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht an den
überlassenen Gegenständen oder Systemen und zwar je
nach Dauer der von ready4public zu erbringenden Dienstleistung.
Der Kunde übt den Besitz für ready4public aus, so dass
ready4public Eigentümer und mittelbarer Besitzer der überlassenen
Gegenstände bleibt. Der Betrieb erfolgt auf eigene Kosten
und Gefahr des Kunden. Das Nutzungsrecht des Kunden endet spätestens
mit der Beendigung des zugrundeliegenden Leistungsverhältnisses.
Die überlassenen Einrichtungen oder Systeme sind auf Kosten
des Kunden unverzüglich an ready4public in ordnungsgemäßem
Zustand zurückzugeben.
c) Soweit ready4public wie beschrieben den Kunden ein
Netz oder Netzinfrastruktur überlässt, verpflichtet
sich der Kunde vertraglich, dieses Netz nach dem Ende des Nutzungsrechtes
unverzüglich zum Gebrauch an ready4public zurückzugeben.
Der Kunde sichert zu, hierfür alle erforderlichen Handlungen
(technischen Einstellungen, Abgabe von Willenserklärungen,
"Freigabeerklärungen" usw.) vorzunehmen.
d) ready4public ist jederzeit berechtigt, das Nutzungsrecht
bezüglich der überlassenen Gegenstände einseitig
auch vor Ablauf der zugrundeliegenden Leistungsverhältnisses
fristlos zu widerrufen. ready4public wird sich in diesem Fall
um Ersatz bemühen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
§ 33 Haftung und Gewährleistung
a) Die §§ 13, 14 gelten sinngemäß
mit der Maßgabe, daß der Kunde im Falle unentgeltlicher
Überlassung nur für Vorsatz und das arglistige Verschweigen
von Mängeln haftet.
b) Mit Anlieferung der technischen Einrichtungen und des
sonstigen Materials geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung
auf den Kunden über. Der Kunde haftet bis zur Höhe des
Neuwertes für Verluste oder Schäden, auch wenn sie von
ihm nicht zu vertreten sind und auf Zufall oder höhere Gewalt
zurückzuführen sind. Der Kunde haftet allerdings nicht
für Schäden die von ready4public oder deren Erfüllungsgehilfen
verursacht wurden.
Art. 5 Besondere Bestimmungen für Live Streaming
§ 34 Leistungsbestimmung
a) ready4public bietet im Internet und anderen Datennetzen
Live Streaming an. Für diese Dienste gelten die gesetzlichen
Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, sowie die nachfolgenden
Bestimmungen.
b) ready4public bietet Streaming innerhalb seiner eigenen
Netze und der von ready4public betriebenen oder angemieteten Server
an und bedient sich hierbei auch der Leistungen Dritter und deren
Leitungen und Server. Die vorstehend beschriebene Infrastruktur
wird nachfolgend ready4public Netz genannt. Nicht zu dem ready4public
Netz zählen die vom Kunden selbst betriebenen Netze oder
Bestandteile des Netzes, die der Kunde über Router steuern
kann.
c) Das ready4public Netz ist zur Verbreiterung der Streams
mit dem Internet verbunden.
d) Für on demand Dienste gelten die Bestimmungen
für Teledienste, sowie die §§ 13 und 35 dieser
Bestimmungen.
§ 35 Gewährleistung
a) Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass aufgrund des Transportes und der Verarbeitung der
Streams und der mitgelieferten oder dazu gestellten Daten, ready4public
aufgrund der bekannten, nicht völligen Verlässlichkeit
des Internets und der Netze von Telekomanbietern keine Gewähr
für die Übermittlung von Daten, insbesondere nicht für
deren Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitigen Transport
übernehmen kann.
b) ready4public erbringt
seine Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit
und Verfügbarkeit. ready4public kann allerdings nicht Gewähr
leisten, dass die Streams ohne Unterbrechung zugänglich sind
und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden
können.
c) ready4public ist nicht verpflichtet, Streams und Daten
des Kunden oder Dritter, die ihr zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung
oder zum Transport übergeben wurden, auf deren Inhalt oder
logischen Gehalt zu prüfen. Erleidet der Kunde dadurch einen
Schaden oder Mehraufwand, so hat diesen der Kunde zu tragen.
§ 36 Leistungsvereinbarung
a) Die Leistungsvereinbarung wird in einem individuellen
Dienstleistungsvertrag geregelt. Sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde, sind folgende Leistungen nicht
durch das vereinbarte Entgelt gedeckt:
· Die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeiten für
die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragen Personen
· Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (zB.
Telefongebühren, Einrichtung von ISDN-Leitungen, Internet
Traffic Costs) bis zum ausgewählten Point of Presence
· Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls
von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden,
die über den Anschluß am Point of Presence erreicht
werden.
· Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen
und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen
wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen
bedingt sind.
· Individuelle Anpassungen
· Änderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher
Vorschriften
· Die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritte verursachten
Fehlern.
§ 37 Rücktritt
a) Der Kunde kann vom Kaufvertrag über die Erbringung
eines Live Streams zurücktreten. Im Falle des Rücktritts
bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen werden vertragsgemäß
abgerechnet und sind vom Kunden zu bezahlen.
Art. 6 Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen
§ 38 Leistungsbestimmung
a) ready4public bietet Dienstleistungen einerseits gemeinsam
mit Telediensten, Überlassung von Software und technischen
Einrichtungen und mit dem Live Streaming an. Soweit Dienstleistungen
in diesen Rahmen fallen, werden sie durch die dementsprechenden
Paragraphen geregelt.
b) ready4public übernimmt weiters Beratungsdienstleistung
und Dienstleistungen im Rahmen des Investor Relations zB. Veranstaltung
von Seminaren, Distribution von Geschäftsberichten, Management
von Veranstaltungen, Beratung für die richtige Gestaltung
der "Usability", ... . ready4public ist in diesem Zusammenhang
berechtigt, den Auftrag durch selbstständig bzw. unselbstständig
beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche
Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu
lassen.
c) Der Umfang des Dienstleistungsauftrages ergibt sich
aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. der Leistungsausführung.
§ 39 Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrechts/Nutzung
a) Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
die im Zuge des Auftrages von ready4public, ihren Mitarbeitern
und Kooperationspartnern erstellten Pflichtenhefte, Berichte,
Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen,
Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und
dergleichen nur für den Auftragszwecke Verwendung finden.
Eine gesonderte Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 40 Haftung
a) ready4public haftet für Schäden nur im Falle,
dass ihr vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung
nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen
durch beigezogene gewerbliche/freiberufliche Mitarbeiter.
b) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs
Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden
Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach
dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht
werden.
c) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten,
z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders
oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber
hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen
des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche
gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten.
§ 41 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
a) ready4public, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte
verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt
werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht
sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
b) Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen,
kann ready4public schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
c) ready4public darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer
Leistung Dritten nur mit Einwilligung des Kunden aushändigen.
d) Die Schweigepflicht von ready4public, ihrer Mitarbeiter
und beigezogener Dritter, gilt auch für die Zeit nach Beendigung
des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche
Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
e) ready4public ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu
verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. ready4public
gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. ready4public
überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen,
Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung
der Arbeiten werden grundsätzlich dem Kunden zurückgegeben.
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