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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angebot von Informations- und Kommunikationsdiensten sowie Dienstleistungen


Art. 1. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Präambel

a) ready4public bietet dem Kunden elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Teledienste), die Übertragung von Live Streams und das Aufbereiten von Videos und Audiomaterial für die Webfähigkeit, sowie weitere Dienste an, die hiermit in Zusammenhang stehen. ready4public erbringt in diesem Zusammenhang insbesondere auch Telekommunikationsdienstleistungen, bspw. Management von Telefonleitungen für Live-Streams, Internetservices. Angeboten wird auch die Erstellung, der Verkauf oder die Überlassung und die Wartung von ready4public Software oder von Dritten erstellter Software, die Überlassung von Routern, Servern oder anderen technischen Geräten sowie ähnlichen Leistungen. Das Angebot der ready4public wird sich entsprechend der weiteren technologischen Entwicklung laufend erweitern.

b) Der Kunde beabsichtigt diese Dienstleistungen von ready4public für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

c) Zu diesem Zweck einigen sich die Parteien bei der Erbringung der obengenannten Dienste auf die folgenden Bestimmungen. Abweichende Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn sie von ready4public ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

§ 2 Leistungsbestimmung

a) Der Inhalt und Umfang der Leistung von ready4public ergibt sich alleine aus diesem Vertrag. Zusätzlich kann eine gesonderte Leistungsbestimmung erfolgt sein, welche die näheren technischen Details der Leistungserbringung regelt. Insbesondere Schulungen gehören nur zu den Leistungspflichten von ready4public, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

b) Für die Dienste gelten die Allgemeinen Bestimmungen (Art. 1) und die jeweiligen, für die einzelnen Leistungen maßgeblichen besonderen Bestimmungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen und den Besonderen Bestimmungen sind die Besonderen Bestimmungen maßgeblich.

c) Die besonderen Bestimmungen gliedern sich wie folgt:

Art. 2 Besondere Bestimmungen für Teledienste
Art. 3 Erstellung und Überlassung von Software
Art. 4 Überlassung technischer Einrichtungen
Art. 5 Besondere Bestimmungen für Live Streaming
Art. 6 Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen

§ 3 Angebote und Vertragsabschluß

a) Angebote von ready4public sind immer freibleibend. ready4public ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden anzunehmen. Das Vertragsverhältnis kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, Bestellschein, Angebot und Annahme oder sonstige Erklärung durch ready4public oder durch eine entsprechende Leistungserbringung durch ready4public zustande. Der Vertragsabschluss kann auch online im Internet oder über andere Netze erfolgen, sofern ready4public diese Kommunikationsmöglichkeit anbietet.

§ 4 Abnahme, Termine und Fristen

a) ready4public verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die vereinbarten Leistungen schnellstmöglich zu erbringen. Der Kunde wird die Leistung abnehmen, sobald ready4public die Leistungsbereitschaft mitteilt. Der Bereitstellungstermin der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, Bestellschein oder einer gesonderten Mitteilung durch ready4public. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von ready4public ausdrücklich schriftlich als solche entsprechend bestätigt werden.

b) Ist für die Leistung von ready4public die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich ein allfälliger Liefertermin um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Gleiches gilt im Falle von Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden.

c) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Leistungsinhalt orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 5 Änderungen von Vertragsbestimmungen

a) ready4public behält sich das Recht vor, Leistungen nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der fortschreitenden technischen Entwicklung zu verändern, soweit dies für den Kunden unter Abwägung von dessen Interessen zumutbar und zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Dementsprechend ist ready4public auch berechtigt, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Preise zu ändern bzw. anzupassen.

b) In diesem Fall wird ready4public den Kunden schriftlich über die Vertragsänderungen und den Zeitpunkt der Änderung informieren. Diese Mitteilung wird mindestens ein Monat vor dem Änderungszeitpunkt erfolgen.

c) Widerspricht der Kunde der Änderungsmitteilung nicht binnen 4 Wochen, so gilt diese als mit dem Kunden vertraglich vereinbart. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen.

d) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von ready4public zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann ready4public dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

a) Ein Vertrag, demzufolge ready4public zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet ist, wird unbefristet abgeschlossen.

b) Ein derartiger Vertrag kann erstmals zum Ende des ersten Vertragsjahres und sodann zum Ende eines jeden Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

§ 7 Entgelt

a) Es gelten die Preise, die sich aus der aktuellen Preisliste von ready4public oder aufgrund von Sondervereinbarungen des Kunden mit ready4public für die vereinbarten Leistungen ergeben.

b) Der Kunde hat alle Nutzungen von Diensten und Leistungen zu vergüten, deren Nutzung er zu vertreten hat, sowie alle sonstigen Dienste und Leistungen für Engineering, Programmierung, Integration, usw.

c) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Schulungen und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

d) Hat der Kunde eine von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten (etwa durch eine Fehlbedienung oder einem von ihm zu vertretenden unberechtigten Zugriff auf die Systeme, insbesondere auf das Kundenequipment bzw auf das Equipment von ready4public), so ist ready4public berechtigt, dem Kunden die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 8 Abrechnung und Zahlung

a) Entgelte für wiederkehrende Leistungen sind im voraus zu entrichten, und zwar je nach Vereinbarung monatlich oder quartalsweise. Nutzungs- oder leistungsabhängige Entgelte werden nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Ist das Entgelt für Teile eines Monats zu berechnen, so wird dieses aliquot berechnet.

b) Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach dem auf der Rechnung aufscheinenden Erstellungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

c) Rechnungen von ready4public gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen hat. Der Kunde wird auf den einzelnen Rechnungen auf diese Rechtsfolge gesondert hingewiesen werden.

d) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen von 1% pro Monat zu bezahlen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle Kosten außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen zu bezahlen.

e) Falls der Einzug der Entgeltes durch Bankeinzug, Scheckeinzug o.ä. fehlschlägt, hat der Kunde die hierdurch verursachten Kosten zu tragen.

f) Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Zahlungen mindestens seinen Namen und die Rechnungsnummer nebst Betrag korrekt anzugeben. Teilzahlungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ready4public zulässig.

g) Zahlungen werden von ready4public zunächst auf die ältesten Forderungen angerechnet. Sind bereits Kosten im Zuge der Eintreibung einer Forderung entstanden, ist ready4public berechtigt, Zahlungen primär auf diese Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Kapitalsforderung anzurechnen.

§ 9 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Leistungs- bzw Eigentumsvorbehalt

a) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von ready4public.

b) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen gegen eine Forderungen von ready4public aufrechnen.

c) Die Einhaltung der gemäß § 8 vereinbarten Zahlungsbedingungen stellte eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch ready4public dar. Die Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen berechtigt ready4public, die vereinbarten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen zurückzuhalten ohne in Verzug mit der Vertragserfüllung zu geraten.

d) Die von ready4public gelieferten Produkte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für dieselbigen in das Eigentum des Kunden über.

§ 10 Leistungshindernisse und Verzug

a) Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen) bzw unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere auch Ereignisse in der Sphäre des/der Provider(s), die ready4public die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ready4public, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung samt einer angemessenen Anlaufzeit von mindestens 2 Tagen hinauszuschieben, ohne in Verzug mit der Vertragserfüllung zu geraten.

b) Soweit ready4public die Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen zu vertreten hat oder auf sonstige Weise in Verzug kommt, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn er eine angemessene Nachfrist mit Rücktrittsandrohung gesetzt hat. Weitere Ansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit ready4public nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

c) Verweigert der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung durch ready4public ganz oder teilweise die fristgerechte Annahme der vereinbarten Leistung, hat ready4public Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt sowie auf den Ersatz allfälliger, weiterer aufgelaufener Schäden. Derartige Forderungen sind sofort zur Zahlung fällig.

d) Für Fehlleistungen Dritter (Providern, ....) übernimmt ready4public keine Haftung.

§ 11 Sicherheiten und Bankgarantien

a) ready4public ist berechtigt, vom Kunden für die Erbringung der Leistung angemessene Sicherheiten zu verlangen. Die Höhe der Sicherheiten bemisst sich anhand des zu erwartenden Umfanges der Leistungen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen im Rückstand ist, begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, die Durchsetzung von Forderungen nach Einschätzungen von ready4public mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann oder andere Umstände vorliegen, die das Verlangen einer Vorauszahlung rechtfertigen.

b) Als vereinbarte Sicherheit gilt jedenfalls eine Bankgarantie einer österreichischen Bank oder Vorauszahlung. ready4public ist bis zur Ausstellung der Bankgarantie bzw. Vorauszahlung berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern.

c) ready4public steht das Recht zu die Forderungen aus erbrachten oder zu erbringenden Leistungen als Sicherheit an eine Bank abzutreten.

§ 12 Allgemeine Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden

a) Der Kunde wird die ab nachstehend angeführten Sicherheitsbestimmungen wie auch die in einzelnen Verträgen mit ready4public näher ausgeführten Sicherheitsbestimmungen einhalten und vertrauliche Informationen aus diesem Vertragsverhältnis unberechtigten Dritten nicht zugänglich machen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, Dienste und Leistungen von ready4public ausschließlich entsprechend dem vereinbarten Zweck zu nutzen. Der Kunde hat sich bei der Nutzung jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie des Missbrauchs zu enthalten und auch die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, ...) zu wahren.

c) Der Kunde wird ready4public jede Änderung seiner Bestandsdaten (Name, Firma, Adresse, Kontoverbindung, ...) unverzüglich anzeigen.

d) Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere
· keine Eingriffe in das Netz von ready4public vorzunehmen;
· bei dem Abruf oder dem Einstellen von Inhalten die Rechte Dritter zu wahren;
· keine Angebote der ready4public online oder offline zugänglich zu machen oder zu verbreiten
· das Leistungsanbot von ready4public nicht missbräuchlich zu benutzen (siehe auch § 26)
· sämtliche für die Nutzung des Internets allgemein geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere keine Inhalte einzustellen, die einen pornographischen Inhalt haben oder jugendgefährdende Schriften darstellen, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder Krieg verharmlosen oder verherrlichen, für terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrenverletzende Äußerungen enthalten oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte haben.

e) Der Kunde ist verpflichtet,
· Nutzer- oder Zugangserkennungen, ein persönliches Passwort oder andere Kennungen und Passwörter vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.
· ready4public unverzüglich davon zu unterrichten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Dritte unberechtigt von der Kennung oder den Passwörtern Kenntnis erlangt haben oder der Zugang zu ready4public oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen auf andere Weise unrechtmässig benutzt wird.

e) Der Kunde wird in diesem Zusammenhang den Mitarbeitern von ready4public oder ihren Erfüllungsgehilfen ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich das möglicherweise betroffene Equipment befindet, gewähren und bei der Störungsanalyse in zumutbaren Umfang mitwirken.

f) ready4public behält sich das Recht vor, im Notfall oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die angebotenen Leistungen ganz oder teilweise zu sperren oder zeitweise wegen Reparaturen, Wartungs- oder anderen notwendigen Arbeiten auszusetzen.

g) Zum Schutz des Kunden ist ready4public ferner berechtigt, das Angebot kurzfristig zu unterbrechen, wenn der dringende Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte besteht.

§ 13 Gewährleistung

a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nicht möglich ist, EDV-Produkte, insbesondere Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. ready4public übernimmt daher keine Gewähr, dass sämtliche Fehler ihrer Leistungen behoben werden können, wird sich aber stets um größtmögliche Fehlerfreiheit bemühen.

b) Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass eine absolute Sicherheit (100 %) von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. ready4public geht bei der Aufstellung und/oder Überprüfung von Firewalls mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. Eine Haftung von ready4public aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass das bei ready4public oder beim Provider von ready4public installierte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist deshalb aber ausgeschlossen.

c) Für die Anzeige von Mängeln gelten die §§ 377 HGB. Das Recht auf Gewährleistung muss jedenfalls binnen 6 Monaten geltend gemacht werden.

d) Soweit ready4public zur Gewährleistung verpflichtet ist, erfolgt diese unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungsansprüche nach Wahl von ready4public durch kostenfreie Verbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist. Schlägt diese Mängelbehebung binnen angemessener Frist erneut fehl oder ist sie binnen angemessener Frist unbeschadet lit a) nicht möglich oder mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung zu verlangen (§ 932 Abs 4 ABGB).

§ 14 Haftung

a) Vorbehaltlich einer anderslautender Vereinbarung, haftet ready4public nur für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, das arglistige Verschweigen von Mängeln oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind und die ready4public oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht hat.

b) ready4public leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass ready4public vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trifft den Lizenznehmer. Die Haftung von ready4public bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist begrenzt mit EUR 12.000,--.

Der Ersatz für von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten, Datenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

c) Falls der Kunde mit Zustimmung von ready4public Fremdprodukte an das System, an die Software anschließt, übernimmt ready4public keine Gewähr für den einwandfreien Betrieb. Die Instandhaltung der Fremdprodukte hat der Kunde sicherzustellen. Beeinflussen die fremden Systeme bzw. die Software die Funktion der von ready4public bereitgestellten Produkte bzw Dienste, so ist ready4public zu Ihrer Abschaltung berechtigt. Damit zusammenhängende Aufwendungen, die ready4public durch Störungsbeseitigung oder Abschaltung entstehen, hat der Kunde zu tragen.
Datenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter (davon unberührt sind die Ausführungen lt. Pkt. 8) gegen den Lizenznehmer ist in jedem Fall ausgeschlossen.

d) ready4public ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen.


e) Wird Software für kundeneigene Produkte überlassen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Fremdgeräte und -systeme zu den ready4public-Geräten und Systemen kompatibel sind.

§ 15 Sonstiges

a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen und dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vertragklausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem durch diesen Vertrag geäußerten Willen der Vertragsparteien rechtlich zulässig und vom wirtschaftlichen Ergebnis her am nächsten kommt.

c) Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis sowie hinsichtlich aller damit in Zusammenhang stehender Handlungen wird die Geltung und Anwendung österreichische Rechts vereinbart. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

d) Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Linz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

e) ready4public ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. ready4public wird dem Kunden eine solche Übertragung unverzüglich mitteilen.

f) Die Mitarbeiter von ready4public unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen des Telekommunikationsgesetzes und des Datenschutzgesetzes.

g) Der Kunde willigt darin ein, dass seine Bestandsdaten verarbeitet werden dürfen, soweit dies zur bedarfsgerechten Gestaltung von ready4public, sowie zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung erforderlich ist. Der Kunde ist damit einverstanden, entsprechend auch über Email angesprochen zu werden. Der Kunde kann diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen.

h) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-mail) verständigen, anerkennen sie vorbehaltlich die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen, wenn diese Mitteilungen den Namen, die e-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Ausgeschlossen hievon sind Erklärungen gemäß § 6 lit b dieser Bestimmungen.


Art. 2 Besondere Bestimmungen für Teledienste

§ 16 Teledienste

a) ready4public bietet im Internet und in anderen Datennetzen elektronische Informations-, Emailing- und Kommunikationsdienste an. Für diese Dienste gelten die gesetzlichen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der allgemeinen Software-bestimmungen (ASB) und des Datenschutzgesetzes (DSG), sowie die nachfolgenden Bestimmungen. Das TKG, ASB und das DSG gelten auch, wenn sie nachfolgend nicht ausdrücklich erwähnt werden.

b) Sind die Dienste redaktionell gestaltet und zur Meinungsbildung an die Öffentlichkeit gerichtet, handelt es sich um Mediendienste im Sinne des Mediengesetzes (MG). In diesem Fällen gelten die Bestimmungen des Mediengesetzes (MG), auch wenn nachfolgend von "Telediensten" die Rede ist. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

c) ready4public bietet die Dienste innerhalb der eigenen Netze und der von ready4public betriebenen Server an und bedient sich dazu auch der Leistungen Dritter. Die vorstehend beschriebene Infrastruktur wird nachfolgend ready4public Netz genannt. Nicht zum ready4public Netz zählen die vom Kunden selbst betriebenen Netze oder Bestandteile des Netzes, die der Kunde über Router steuern kann.

d) Das ready4public Netz ist auch mit anderen Netzen des Internets verbunden. ready4public gewährt den Kunden auf diese Weise auch den Zugang zu den innerhalb des Internets eingestellten Angeboten (Internetgatway).

§ 17 Verfügbarkeit und technische Leistungsbestimmung

a) Das ready4public Netz wird auf höchster Qualität gehalten und weist über das Vertragsjahr gemessen eine Verfügbarkeit auf höchster Qualität auf.

b) Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen. Übertragungsprobleme, die auf Störungen von Anschlüssen anderer Netzbetreiber zurückzuführen sind, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.

c) Die nähere technische Leistungsbeschreibung ist einer gesonderten Leistungsbeschreibung vorbehalten, die erst mit ihrer Vereinbarung Bestandteil dieses Vertrages wird.

§ 18 Vertragsabschluß

a) Der Vertrag über die Nutzung der Teledienste kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden und die schriftliche Bestätigung (Bestellschein, ...) durch ready4public oder, durch die Erfüllung der Leistung oder die Gewährung des Zugangs zu den Diensten durch ready4public zustande.

b) Der Kunde erhält mit der Bekanntgabe des Nutzungsbeginns die erforderlichen Zugangsdaten.

c) Die Einzelheiten des Zugangsverfahrens können in der ergänzenden Leistungsbeschreibung gemäß § 17 lit c vereinbart werden.

§ 19 Allgemeine Leistungsbestimmung Informations-, Emailing und Kommunikations- dienste

a) ready4public ermöglicht innerhalb der eigenen Netze den Abruf und die Einstellung von Texten, Daten, grafischen Darstellungen, Programmen, Tönen, ..., von Email-, Newsgroups- und anderen Diensten. Die Funktion des Systems des Kunden liegt ausschließlich in dessen eigener Verantwortlichkeit.

b) ready4public bietet den Kunden die Möglichkeit eigene Inhalte in das ready4public Netz einzustellen. Dies kann u.a. durch die Nutzung von Benutzerforen (§19) oder im Rahmen des Web-Hosting (§ 20) erfolgen. Weiters bietet ready4public sowohl eigene Inhalte (§ 21) als auch fremde Inhalte (§ 22) an und vermittelt den Zugang zum Internet-Angebot Dritter (Zugangsvermittlung) (§ 23).

c) Der Kunde hat für die von ihm allfällig eingestellten Inhalte, insbesondere für deren Virenfreiheit, gegenüber ready4public einzustehen und ready4public für allfällige Schäden, die durch diese Inhalte verursacht worden sind, gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.

§ 20 Besondere Bestimmungen für Newsgroups/Benutzerforen (zB. Web-Kalender)

a) ready4public kann dem Kunden den Zugang zu besonderen Foren oder Benutzergruppen gewähren (z.B. Chats, Newsgroups, ...), so dass der Kunde die dort eingestellten Inhalte abrufen kann. Alle in diesen Foren eingestellten Inhalte stellen keine eigenen Inhalte von ready4public dar und geben insbesondere in keiner Weise die Auffassung, Meinung oder Absicht von ready4public wieder, falls dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Es kann von ready4public deshalb keine Haftung für die eingestellten Inhalte, insbesondere für deren Richtigkeit, Freiheit von Rechten Dritter, technischen Fehlern oder Viren, oder für die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden.

b) Soweit ready4public dem Kunden die Möglichkeit gewährt, bestimmte Inhalte in die Foren einzustellen, ist der Kunde nach den allgemeinen Gesetzen für den Inhalt in vollem Umfang selbst verantwortlich. § 19 lit c) gilt sinngemäß.

c) ready4public kann die Inhalte und Zusammensetzung der Foren oder Benutzergruppen jederzeit neu festlegen oder in sonstiger Weise ändern .

§ 21 Besondere Bestimmungen für Web-Hosting

a) ready4public bietet dem Kunden die Möglichkeit, im ready4public Netz auf den von ready4public betriebenen Servern ein www-Angebot (Internet-Seite) als Integration in die Kundenwebseite oder als separate Webseite zu veröffentlichen. Der Vertrag über die Nutzung kommt zustande, wenn ready4public dem Kunden auf dessen Antrag den Vertragsabschluß bestätigt, eine Adresse vergibt oder in sonstiger Weise die Möglichkeit zur Veröffentlichung gewährt. Die technischen Einzelheiten können in einer gesonderten Leistungsbeschreibung vereinbart werden.

b) Die Leistung von ready4public umfasst, wenn nicht anders vereinbart, die zur Verfügungsstellung der dazu notwendigen Software, Schnittstellen und Eingabemasken in das ready4public Netz und die Bereithaltung zum Abruf durch Nutzer, die Zugang zum Internet haben. Die eingestellten Inhalte stellen fremde Inhalte dar, die in keiner Weise die Auffassung, Meinung oder Absicht von ready4public wiedergeben, soweit dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.

c) Das eingestellte Angebot des Kunden kann Text, Grafiken, Fotos oder ausführbare Programme, Dateien und Sonstiges enthalten. § 19 lit c) gilt sinngemäß.

d) Der Kunde sichert zu, den Dienst in keiner Weise missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalte einzustellen und die Rechte Dritter zu beachten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht wird der Kunde ready4public im Innenverhältnis schad- und klaglos halten.

e) Dem Kunden ist bekannt, dass er selbst in vollem Umfang gemäß den Gesetzen für die eingestellten Inhalte verantwortlich ist. Eine besondere Kontrolle der Inhalte durch ready4public erfolgt nicht. Erhält ready4public durch Dritte oder auf andere Weise Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, ist ready4public zur Sperrung dieses Inhaltes berechtigt.

§ 22 Eigene Inhalte

a) Alle Inhalte des ready4public Netzes, die ausdrücklich als Angebote von ready4public bezeichnet sind, bilden eigene Inhalte und sind dementsprechend geschützt.

b) ready4public sichert durch die Einstellung der Inhalte in keiner Weise bestimmte Eigenschaften zu.

§ 23 Angebot fremder Inhalte

a) ready4public bietet innerhalb des ready4public Netzes, zB. auf den von ready4public betriebenen www-Seiten, die Inhalte anderer ("fremder") Anbieter zum Abruf durch den Kunden an.

b) Als fremde Inhalte gelten alle Angebote auf von ready4public beschriebenen Seiten (Servern), die nicht ausdrücklich als Angebot von ready4public gekennzeichnet sind oder bei denen sich die Zuordnung zu ready4public nicht offensichtlich aus dem Inhalt ergibt. Durch die Einstellung bringt ready4public in keiner Weise eine Identifizierung oder Billigung mit den Inhalten zum Ausdruck. Die eingestellten Inhalte werden nur dann einer näheren inhaltlichen Prüfung oder Billigung unterzogen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

c) Die Einstellung dieser Inhalte liegt somit in der alleinigen Verantwortlichkeit des anderen ("fremden") Anbieters.

d) Soweit ready4public besondere Foren oder Benutzergruppen, Homepages usw. bereitstellt, kann der Kunde die dort eingestellten Inhalte abrufen. Alle eingestellten Inhalte stellen ausdrücklich fremde Inhalte dar und geben in keiner Weise die Auffassung, Meinung oder Absicht von ready4public wieder, falls dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.

§ 24 Zugangsvermittlung

a) Soweit ready4public im Auftrag des Kunden den Zugang zum Internet außerhalb des ready4public Netzes vermittelt (Internet-Gatway), beschränkt sich die Leistung von ready4public darauf diesen Zugang über das ready4public Netz ordnungsgemäß über eine Schnittstelle möglich zu machen und das Angebot der anderen Dienstleister (Broker, Contentanbietern, ...) oder die fremden Inhalte zur Verfügung zu stellen. Für die von anderen Anbietern angebotenen Dienste oder für fremde Inhalte ist ready4public gegenüber den Kunden deshalb nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die von fremden Anbietern übertragenen Inhalte, ihre technische Fehlerfreiheit und Freiheit von Viren, ..., Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.

b) ready4public hat keinen Einfluss auf die Übertragung im Internet selbst. Insoweit besteht auch keine Verantwortlichkeit von ready4public für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit) im Internet.

§ 25 Besondere Bestimmungen für Email

a) ready4public bietet dem Kunden insbesondere die Möglichkeit, eigene Email (Newsletters, Alerts, ...) zu versenden sowie über den eingerichteten E-Mail-Account unter der vergebenen Email-Adresse Emails zu empfangen. Die für den Kunden eingehenden Emails werden zum Abruf durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen bereitgehalten. Die Versendung und der Empfang der Emails erfolgt nach dem store&forward-Prinzip auf der Grundlage der international anerkannten Standards, welche auf der IP-Protokollfamilie basieren.

b) Die Übertragung eines Emails im Internet erfolgt durch weitere Vermittlungsrechner im Internet, zu denen seitens ready4public teilweise keine unmittelbaren Leistungs- und Vertragsbeziehungen bestehen. Für die Übertragung eines Emails durch fremde Rechner kann ready4public deshalb keine Verantwortung übernehmen. Empfangs- und Lesebestätigungen durch ready4public erfolgen nicht.

c) Der Kunden nimmt zur Kenntnis, dass er für den Inhalt der von ihm verfassten Emails ausschließlich selbst verantwortlich ist.

d) Der Kunde ist damit einverstanden, dass zu seinem Schutz sowie zum Schutz der Systeme von ready4public alle Emails auf Viren mittels eines automatisierten Verfahrens oder im Einzelfall überprüft werden können. Ein Anspruch auf Prüfung oder eine Erfolgsgarantie besteht aufgrund der technischen Besonderheiten von Viren, wie insbesondere deren fortlaufende Weiterentwicklung und Änderung, nicht. ready4public wahrt das Fernmeldegeheimnis und das Datenschutzgesetz und wird den Inhalt der Emails nicht nach Inhalten auswerten, außer ready4public wird vom Kunden hiezu ausdrücklich beauftragt und ermächtigt.

§ 26 Nutzungsbestimmungen und Missbrauchsverbot

a) Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung der in der Protokollfamilie IP ("Internetprotokoll") verabschiedeten Standards einstellen oder übermitteln.

b) Der Kunde sichert zu, dass er keine Einrichtungen, Programme oder sonstige Daten verwendet oder in anderer Weise benutzt, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des ready4public Netzes bzw. der Software führen können.

c) Der Kunde wird ready4public alle ihm bekannt werdenden Umstände, welche die Funktion der ready4public Netzes beeinträchtigen können, unverzüglich mitteilen.

d) Der Kunde verpflichtet sich, die veröffentlichten und bekannten Nutzungsbestimmungen von ready4public zu beachten und die Dienste von ready4public nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
· keine Eingriffe in das Netz von ready4public vorzunehmen;
· keine Versuche zu unternehmen, die Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsein-richtungen zu umgehen;
· keine Absender- oder Headerinformationen zu fälschen oder in sonstiger Weise zu manipulieren ("IP-Spoofing", "source adress spoofing")
· keine Kettenbriefe oder Massensendungen ("junk-mail", "bulk-mail") o.ä. zu erstellen und/oder weiterzuleiten; Sendungen im Rahmen von Newsletters oder Aktionärsbriefen fallen nicht unter diese Bestimmung;
· deutlich auf seine durch ihn festgelegten Nutzungs- und Schutzrechte hinzuweisen. Die entsprechenden Hinweise müssen für andere Kunden deutlich sichtbar sein und vor einem allfälligen Zugriff auf derartige, rechtlich geschützte Informationen bekanntgegeben werden;
· bei dem Abruf oder dem Einstellen von Inhalten die Rechte Dritter zu wahren;

§ 27 Haftungsfreistellung

a) Der Kunde sichert zu, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen und insbesondere seine Verpflichtungen nach den §§ 12 und 26 einhält und hiezu fortlaufend alle erforderlichen und üblichen Vorsichtsmaßnahmen ergreift.
b) Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, wird er ready4public im Innenverhältnis von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen freistellen, die dadurch entstehen, dass ready4public aufgrund des Verhaltens oder des Angebots des Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird.

c) Der Kunde wird ready4public in möglichen Verfahren mit bestem Wissen unterstützen.

§ 28 Datenschutz

a) Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogenen Daten ist das Datenschutzgesetz und das Telekommunikationsgesetz.

b) Art, Umfang, Ort und Zweck der Datenverarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Nach diesen Bestimmungen hat die Verarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und Umfang:

c) ready4public darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Teledienste und des ordnungsgemäßen Ermitteln des Entgeltes sowie deren Nachweis erforderlich ist (Abrechnungsdaten). Die erhobenen Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit der Zweck der Erhebung entfällt und kein anderer Erlaubnistatbestand eingreift. ready4public darf Nutzungsprofile nur erstellen, wenn die Daten anonymisiert werden, so dass ein Identitätsrückschluss nicht möglich ist.

§ 29 Abrechnung

a) Die Abrechnung richtet sich nach dem mit dem Kunden im Einzelfall vereinbarten Abrechnungsmodell. Mangels einer speziellen Vereinbarung gilt Art I § 8.

§ 30 Sperrung und Kündigung

a) Gerät der Kunde mit der Bezahlung von in Rechnung gestellten Beträgen für mehr als einen Monat in Verzug und ist eine vom Kunden geleistete Sicherheit verbraucht, ist ready4public berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die Inanspruchnahme der Leistung sperren. Die Sperrung wird dem Kunden mindestens zwei Wochen zuvor, gegebenenfalls mit einer Mahnung, angedroht.
b) Ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist kann ready4public eine Sperrung vornehmen und/oder die außerordentliche, fristlose Kündigung erklären, wenn beispielsweise:
· der Kunde das Vertragsverhältnis schwerwiegend gestört und insbesondere das Missbrauchsverbot (vgl. insbesondere §§12 und 26) verletzt hat oder
· eine Gefährdung der Einrichtungen von ready4public, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.


Art. 3 Erstellung und Überlassung von Software

Es gelten die allgemeinen Softwarebestimmungen und die Bestimmungen des § 31ff :

§ 31 Überlassung von Software

a) Soweit ready4public dem Kunden Software überlässt, hat der Kunde die Lizenzbestimmungen der Software zu beachten.

b) Hiernach erwirbt der Kunde insbesondere nur eine nicht ausschließliche Lizenz zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzverträgen.

c) Erwirbt der Kunde von ready4public lizenzierte Software von Dritten, so obliegt es ihm, sich über den Leistungsumfang dieser Software und die geltenden Lizenzbestimmungen zu informieren. ready4public stellt Software von Dritten nur in jenem Rahmen zur Verfügung, der durch die Lizenzbedingungen dieses Dritten vorgegeben wird; diese werden auf Wunsch - gegebenenfalls nur in Orginalsprache - zur Verfügung gestellt. Bei der Benutzung von Software eines Dritten wird ready4public nicht Auftraggeber dieses Dritten. Wenn nicht ausdrücklich eine Vereinbarung über Lieferung dieser Software getroffen wird, so stellt ready4public derartige Software lediglich im Rahmen ihres Serviceangebotes zur Verfügung, ohne das dem Kunden daraus ein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung dieser Software entstünde.

d) Dem Kunden ist die Weitergabe von Software an Dritte oder auch nur deren kurzfristige Überlassung, in keinem Fall gestattet.

e) Bei Verstoß gegen § 31 lit d findet § 30 lit b sinngemäße Anwendung.


Art. 4 Überlassung technischer Einrichtungen

§ 32 Leistungsbestimmungen

a) Im Rahmen der mit ready4public vereinbarten Dienstleistungen können dem Kunden technische Einrichtungen oder Systeme (Hardware; zB. Router, Netzinfrastruktur, oder der Betrieb von Netzen) oder andere Gegenstände überlassen werden. Soweit nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart, gelten hierfür nach weiterer Maßgabe dieses Vertrages die folgenden Bestimmungen:

b) Die Hardware oder die Systeme werden dem Kunden nicht ins Eigentum übertragen. Der Kunde erhält aber ein zeitlich beschränktes, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht an den überlassenen Gegenständen oder Systemen und zwar je nach Dauer der von ready4public zu erbringenden Dienstleistung. Der Kunde übt den Besitz für ready4public aus, so dass ready4public Eigentümer und mittelbarer Besitzer der überlassenen Gegenstände bleibt. Der Betrieb erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden. Das Nutzungsrecht des Kunden endet spätestens mit der Beendigung des zugrundeliegenden Leistungsverhältnisses. Die überlassenen Einrichtungen oder Systeme sind auf Kosten des Kunden unverzüglich an ready4public in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

c) Soweit ready4public wie beschrieben den Kunden ein Netz oder Netzinfrastruktur überlässt, verpflichtet sich der Kunde vertraglich, dieses Netz nach dem Ende des Nutzungsrechtes unverzüglich zum Gebrauch an ready4public zurückzugeben. Der Kunde sichert zu, hierfür alle erforderlichen Handlungen (technischen Einstellungen, Abgabe von Willenserklärungen, "Freigabeerklärungen" usw.) vorzunehmen.

d) ready4public ist jederzeit berechtigt, das Nutzungsrecht bezüglich der überlassenen Gegenstände einseitig auch vor Ablauf der zugrundeliegenden Leistungsverhältnisses fristlos zu widerrufen. ready4public wird sich in diesem Fall um Ersatz bemühen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

§ 33 Haftung und Gewährleistung

a) Die §§ 13, 14 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, daß der Kunde im Falle unentgeltlicher Überlassung nur für Vorsatz und das arglistige Verschweigen von Mängeln haftet.

b) Mit Anlieferung der technischen Einrichtungen und des sonstigen Materials geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf den Kunden über. Der Kunde haftet bis zur Höhe des Neuwertes für Verluste oder Schäden, auch wenn sie von ihm nicht zu vertreten sind und auf Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Der Kunde haftet allerdings nicht für Schäden die von ready4public oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.


Art. 5 Besondere Bestimmungen für Live Streaming

§ 34 Leistungsbestimmung

a) ready4public bietet im Internet und anderen Datennetzen Live Streaming an. Für diese Dienste gelten die gesetzlichen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, sowie die nachfolgenden Bestimmungen.

b) ready4public bietet Streaming innerhalb seiner eigenen Netze und der von ready4public betriebenen oder angemieteten Server an und bedient sich hierbei auch der Leistungen Dritter und deren Leitungen und Server. Die vorstehend beschriebene Infrastruktur wird nachfolgend ready4public Netz genannt. Nicht zu dem ready4public Netz zählen die vom Kunden selbst betriebenen Netze oder Bestandteile des Netzes, die der Kunde über Router steuern kann.

c) Das ready4public Netz ist zur Verbreiterung der Streams mit dem Internet verbunden.

d) Für on demand Dienste gelten die Bestimmungen für Teledienste, sowie die §§ 13 und 35 dieser Bestimmungen.


§ 35 Gewährleistung

a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des Transportes und der Verarbeitung der Streams und der mitgelieferten oder dazu gestellten Daten, ready4public aufgrund der bekannten, nicht völligen Verlässlichkeit des Internets und der Netze von Telekomanbietern keine Gewähr für die Übermittlung von Daten, insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitigen Transport übernehmen kann.

b) ready4public erbringt seine Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ready4public kann allerdings nicht Gewähr leisten, dass die Streams ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können.

c) ready4public ist nicht verpflichtet, Streams und Daten des Kunden oder Dritter, die ihr zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergeben wurden, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu prüfen. Erleidet der Kunde dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, so hat diesen der Kunde zu tragen.

§ 36 Leistungsvereinbarung

a) Die Leistungsvereinbarung wird in einem individuellen Dienstleistungsvertrag geregelt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind folgende Leistungen nicht durch das vereinbarte Entgelt gedeckt:
· Die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeiten für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragen Personen
· Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (zB. Telefongebühren, Einrichtung von ISDN-Leitungen, Internet Traffic Costs) bis zum ausgewählten Point of Presence
· Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht werden.
· Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.
· Individuelle Anpassungen
· Änderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften
· Die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritte verursachten Fehlern.

§ 37 Rücktritt

a) Der Kunde kann vom Kaufvertrag über die Erbringung eines Live Streams zurücktreten. Im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen werden vertragsgemäß abgerechnet und sind vom Kunden zu bezahlen.


Art. 6 Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen

§ 38 Leistungsbestimmung

a) ready4public bietet Dienstleistungen einerseits gemeinsam mit Telediensten, Überlassung von Software und technischen Einrichtungen und mit dem Live Streaming an. Soweit Dienstleistungen in diesen Rahmen fallen, werden sie durch die dementsprechenden Paragraphen geregelt.

b) ready4public übernimmt weiters Beratungsdienstleistung und Dienstleistungen im Rahmen des Investor Relations zB. Veranstaltung von Seminaren, Distribution von Geschäftsberichten, Management von Veranstaltungen, Beratung für die richtige Gestaltung der "Usability", ... . ready4public ist in diesem Zusammenhang berechtigt, den Auftrag durch selbstständig bzw. unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

c) Der Umfang des Dienstleistungsauftrages ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. der Leistungsausführung.

§ 39 Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrechts/Nutzung

a) Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von ready4public, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Pflichtenhefte, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für den Auftragszwecke Verwendung finden. Eine gesonderte Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 40 Haftung

a) ready4public haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene gewerbliche/freiberufliche Mitarbeiter.

b) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

c) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten.

§ 41 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

a) ready4public, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

b) Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann ready4public schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

c) ready4public darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Leistung Dritten nur mit Einwilligung des Kunden aushändigen.

d) Die Schweigepflicht von ready4public, ihrer Mitarbeiter und beigezogener Dritter, gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

e) ready4public ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. ready4public gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. ready4public überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Kunden zurückgegeben.

 

 



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